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Erste Hilfe Fort-Bildung

Ansprechpartner

Herr
Markus Weilburg

Tel: 02371 8193 0

Karnacksweg 35a
58636 Iserlohn

Schutzmaßnahmen bei Kursen wegen Covid 19

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der DRK-Rotkreuzkurse Erste Hilfe!

Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen trotz der derzeitigen Coronapandemie die DRK-Bil­dungs­konzepte rund um die Erste Hilfe anbieten können.

Selbstverständlich sind für die Durchführung unserer Schulungsangeboten behördliche Vor­ga­ben, vorgeschriebene Sicherheitsvorkehrungen wie die Einhaltung des Mindest-Abstands, ergänzende Hygienemaßnahmen wie das regelmäßige Reinigen der Hände aller Anwesenden zu berücksichtigen und einzuhalten, um unsere Gesundheit zu schützen.

Dies bedeutet vorläufig, dass wir von unserem normalerweise sehr praxisorientierten Ablauf auch insofern abweichen, dass besonders Kontakt intensive praktische Maßnahmen derzeit eher vermieden werden. Zur Vermittlung der bisherigen Lerninhalte werden wir andere metho­dische Vorgehensweisen anwenden, z.B.  werden wir vermehrt Lehrfilme einsetzen.

Wir bitten Sie folgende Informationen vor Ihrer Anmeldung zur Kenntnis zu nehmen und freuen uns, Sie unter den hier aufgeführten und zu erfüllenden Punkten bald bei uns begrüßen zu dürfen.

  • WICHTIG: Während des gesamten Kursverlaufs ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (Mundschutz einfache Ausführung/Alltagsmaske) zu tragen. Diese sind Vorausset­zung für die Teilnahme und in ausreichender Anzahl (mind. zwei, besser drei Stück) von Ihnen selbst mitzubringen.

  • Die Kurse werden auf 13 Teilnehmende begrenzt.
  • Für alle Teilnehmenden werden wie gewohnt Einmalhandschuhe für die praktischen Übungen zur Verfügung gestellt.
  • Praktische Übungen werden im komplexen Ablauf erfolgen
  • Im Kursverlauf wird auf derzeit abgeänderte Vorgehensweisen von zu leistenden prak­tischen Erste-Hilfe-Maßnahmen in einem Notfall hingewiesen, die durch das derzeit hohe Infektionsrisiko dringend zu empfehlen sind. 
  • Wenn Sie folgende Anzeichen akut oder in den letzten 14 Tagen hatten, ist eine Teilnahme an einem Lehrgang nicht möglich:
    • akute Covid-19 Erkrankung
    • Kontakt zu einem Covid-19 Erkranktem in den letzten 14 Tagen
    • Husten
    • Auswurf
    • Rhinitis (Nasenlaufen)
    • Gliederschmerzen
    • Fieber > 38 ° C
    • Halsschmerzen
    • Schüttelfrost
    • Abgeschlagenheit
    • Durchfall
    • Kopfschmerzen
    • Schneller außer Atem
    • Schmerzen beim Atmen
    • Luftnot in Ruhe
    • kein Geruchssinn
    • kein Geschmackssinn
  • Personen, bei denen die Gesundheitsbehörden Heimquarantäne oder andere Isolie­rungsmaßnahmen angeordnet haben, sind von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen.

Mit der Kenntnisnahme und Umsetzung dieser Informationen tragen Sie maßgeblich zur Sicher­heit in unseren Rotkreuzkursen Erste Hilfe bei.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch,

Ihr Deutsches Rotes Kreuz.

Handlungsempfehlungen der DGUV

Die DGUV hat Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Ersthelfende herausgegeben, diese können Sie auf der Seite der DGUV herunterladen: https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp

In diesem Kurs üben Sie Not-Fälle und vertiefen Ihre Kenntnisse.
Es ist ein Kurs für besondere Erst-Helfer und Betriebs-Helfer.
Betriebs-Helfer müssen alle 2 Jahre diesen Kurs machen.
Dafür gibt es eine Vorschrift von der Berufs-Genossenschaft.
Aber auch andere Erst-Helfer können diesen Kurs mitmachen.
Mit vielen Übungen frischen Sie Ihre Kenntnisse in Erste Hilfe auf.

In diesem Kurs lernen Sie viel über Not-Situationen.
Und Sie üben viele Not-Fälle selbst.
Man sagt auch:
Der Kurs besteht aus Theorie und Praxis.
So lernen Sie viele wichtige Dinge für die Lebens-Rettung.
Wir gehen auch auf besondere Situationen in Ihrer Firma ein.

Foto: P. Citoler / DRK e.V.

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen und Fortbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Bei einer Onlineanmeldung erhalten Sie direkt den hierfür erforderlichen Vordruck. Bei den unten aufgelisteten Berufsgenossenschaften sind separate Vordrucke erforderlich. 

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • UK NRW : Nutzen Sie bitte das Antragsformular der UK NRW Link
  • UK Bund und Bahn : Nutzen Sie bitte das Antragsformular der UK Bund und Bahn Link