erste-hilfe-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Rotkreuzkurs EH Fortbildung (BG)

Ansprechpartner

Herr
Markus Weilburg

Tel: 02351 67320-14

Karnacksweg 35a
58636 Iserlohn

Schutzmaßnahmen bei Kursen wegen Covid 19

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der DRK-Rotkreuzkurse Erste Hilfe!

Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen trotz der derzeitigen Coronapandemie die DRK-Bil­dungs­konzepte rund um die Erste Hilfe anbieten können.

Unsere Lehrgänge werden gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung durchgeführt. Dies bedeutet folgendes:

  • Für Erste Hilfe Aus- und Fortbildungen gilt die 3-G- Regel, daher ist es erforderlich das Sie ihren Impfausweis oder Genesungsnachweis oder einen Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden ist, zum Lehrgang mitbringen.
  • Da auch geimpfte und/oder genesene Personen trotzdem Träger des Coronavirus sein können, führen wir zusätzlich noch einen überwachten Selbsttest zum Lehrgangsbeginn durch.
  • Aufgrund fester Sitzplätze und dem Test zum Lehrgangsbeginn ist es den Teilnehmenden freigestellt, ob am Sitzplatz eine medizinische Maske getragen wird.
  • Bei Partnerübungen muss eine medizinische Maske getragen werden, wobei die Partnerübungen auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert werden. Dies bedeutet vorläufig, dass wir von unserem normalerweise sehr praxisorientierten Ablauf auch insofern abweichen, dass besonders Kontakt intensive praktische Maßnahmen derzeit eher vermieden werden. Zur Vermittlung der bisherigen Lerninhalte werden wir andere metho­dische Vorgehensweisen anwenden, z.B.  werden wir vermehrt Lehrfilme einsetzen
  • Vor dem Betreten der Schulungsräumen müssen die Hände desinfiziert oder gründlich gewaschen werden
  • Für alle Teilnehmenden werden wie gewohnt Einmalhandschuhe für die praktischen Übungen zur Verfügung gestellt.
  • Im Kursverlauf wird auf derzeit abgeänderte Vorgehensweisen von zu leistenden prak­tischen Erste-Hilfe-Maßnahmen in einem Notfall hingewiesen, die durch das derzeit hohe Infektionsrisiko dringend zu empfehlen sind. 
  • Wenn Sie folgende Anzeichen akut oder in den letzten 14 Tagen hatten, ist eine Teilnahme an einem Lehrgang nicht möglich:
    • akute Covid-19 Erkrankung
    • Kontakt zu einem Covid-19 Erkranktem in den letzten 14 Tagen
    • Husten
    • Auswurf
    • Rhinitis (Nasenlaufen)
    • Gliederschmerzen
    • Fieber > 38 ° C
    • Halsschmerzen
    • Schüttelfrost
    • Abgeschlagenheit
    • Durchfall
    • Kopfschmerzen
    • Schneller außer Atem
    • Schmerzen beim Atmen
    • Luftnot in Ruhe
    • kein Geruchssinn
    • kein Geschmackssinn
  • Personen, bei denen die Gesundheitsbehörden Heimquarantäne oder andere Isolie­rungsmaßnahmen angeordnet haben, sind von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen.

Mit der Kenntnisnahme und Umsetzung dieser Informationen tragen Sie maßgeblich zur Sicher­heit in unseren Rotkreuzkursen Erste Hilfe bei.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch,

Ihr Deutsches Rotes Kreuz.

Handlungsempfehlungen der DGUV

Die DGUV hat Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Ersthelfende herausgegeben, diese können Sie auf der Seite der DGUV herunterladen: https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen und Fortbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Bei einer Onlineanmeldung erhalten Sie direkt den hierfür erforderlichen Vordruck. Bei den unten aufgelisteten Berufsgenossenschaften sind separate Vordrucke erforderlich. 

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • UK NRW : Nutzen Sie bitte das Antragsformular der UK NRW Link
  • UK Bund und Bahn : Nutzen Sie bitte das Antragsformular der UK Bund und Bahn Link